Mieter und Hausbesitzer, die im Laufe des Jahres Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, sollten das am Jahresende in ihrer Steuererklärung geltend machen. Denn Dienstleistungen in Haus und Garten sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Wer beispielsweise einen selbstständigen Maler oder eine Firma mit der Renovierung der Wohnung beauftragt, kann 20 Prozent der Rechnung direkt von der Steuer abziehen, maximal 600 Euro. Es lohnt sich also, die entsprechenden Belege zu sammeln.
Wichtig für alle Reinigungen und/ oder Fleckenentfernungen ist, dass nur speziell für Teppichböden geeignete Extraktionsreiniger und Fleckenentferner verwendet werden. Niemals Spülmittel, Feinwaschmittel oder ähnlich wirkende Substanzen einsetzen!
Polstermöbel sind in praktisch jeder Wohnung zu finden. Kein Wunder, schließlich sind die bequemen Möbel perfekt dazu geeignet, nach einem langen Arbeitstag darauf zu entspannen. Dank moderner Materialien sind Sessel wie Sofas heute erstaunlich robust. Trotzdem sollte man schon beim Kauf überlegen, wie das Möbel genutzt werden soll. Sind beispielsweise Kinder im Haus, ist eine robustere Ausführung durchaus zu empfehlen. Wird im Haus stark geraucht, sollte man zu einem Ledersofa greifen, da der Rauch vom Leder nicht so stark aufgenommen wird, wie von Stoff. Gibt es Tiere mit Krallen oder scharfen Schnäbeln, ist Vorsicht in jedem Fall angebracht.